Eine kleine Einführung in die Private Krankenversicherung / PKV
Die Private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), es handelt sich
um zwei völlig unterschiedliche Systeme. Sie gleichen sich lediglich in einem Punkt, beide Versicherungen übernehmen die
jeweiligen Kosten im Krankheitsfall. Um das Prinzip hinter der Privaten Krankenversicherung zu verstehen,
sollte man die folgenden Schwerpunkte kennen.
Die historische Entwicklung der PKV: Sie ist zur Zeit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung entstanden und entwickelte sich
im Laufe der Jahrzehnte zu einem bedeutenden und einflußreichen Faktor des Gesundheitswesens. Einen tieferen Einblick erhalten Sie
beim Besuch der Seite zur Geschichte der PKV .
Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzliche Basis der Privaten Krankenversicherung bilden das Versicherungsvertragsgesetz und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Diese regeln verbindlich das Zustandekommen und die Erfüllung des Versicherungsvertrages. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Gesetzliche
Grundlagen der privaten Krankenversicherung, dort ist eine entsprechend ausführliche Seite mit Profiwissen hinterlegt.
Die Auswahl der Versicherten: Ein privates Krankenversicherungsunternehmen kann sich die zu versicherenden Personen aussuchen: So kann
ohne Angabe von Gründen der Vertragsabschluß verweigert werden. Ziel dabei ist es, möglichst gesunde und auf Dauer
zahlungskräftige bzw. -fähige Personen zu versichern, um so die Kosten und damit auch die Beitragsanpassungen möglichst niedrig zu halten.
Denn die Kosten werden auf die Gemeinschaft der Versichertenumgelegt. Daher wird vor Vertragsabschluß eine umfassende
Prüfung durchgeführt, ausführliche Infos finden Sie auf der Seite zur Risikoprüfung in der
Privaten Krankenversicherung.
Die Beitragsberechnung: Bei der privaten Krankenversicherung
werden die Beiträge nicht aufgrund des Einkommens des/der
Versicherten berechnet. Einzig der gewünschte Versicherungsumfang
und die zu versichernde Person werden zur Grundlage der
Beitragskalkulation herangezogen. Ausführliche Infos
siehe Beitragsberechnung
PKV. Und zum Beitrag gehört seit dem 1.1.2000 auch
der gesetzliche Zuschlag, der Beitragsstabilität im
Alter garantieren soll.
Eine weitere Besonderheit der PKV ist die fehlende Familienversicherung:
Jede Person, auch die Kinder, muß einzeln versichert
werden und zahlt einen eigenen Beitrag. . Hinweise finden
Sie auf vielen unserer Seiten zur PKV.
Nicht jeder kann sich in der PKV versichern: Sie steht
vorwiegend besserverdienenden Angestellten, allen Selbständigen
und den Beamten offen. Wichtig für das Verständnis
dieses Systems sind also Kenntnisse über den versicherbaren
Personenkreis. Vergleichen Sie dazu auch die Seite:
Personenkreis Private Krankenversicherung.
Verschiedene Personengruppen erfordern eine umfassende
Tarifvielfalt: So sind Kenntnisse über die Tarifgestaltung
und die Tarifinhalte wichtig, um immer das passende Angebot
zu erstellen.
Dazu beraten wir Sie gerne: Fordern Sie Ihr persönliches
Angebot zur Krankenversicherung an.
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